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   BVerwG, 17.02.1977 - VI B 49.76   

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BVerwG, 17.02.1977 - VI B 49.76 (https://dejure.org/1977,975)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1977 - VI B 49.76 (https://dejure.org/1977,975)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1977 - VI B 49.76 (https://dejure.org/1977,975)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung von Willenserklärungen im öffentlichen Recht

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76
    Dazu bedarf es der Bezeichnung der konkreten, bisher höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage, die für die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren erheblich sein wird und eines Hinweises auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; ständige Rechtsprechung).

    Unerheblich ist ferner, ob die Sache - etwa wegen gleichgelagerter Parallelfälle - in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 57.68

    Wegfall von Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 12, 87 [91]; 16, 198 [203]; Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13] mit weiteren Nachweisen) kann nicht zweifelhaft sein, daß bei der Auslegung von Willenserklärungen gemäß der im öffentlichen Recht geltenden - und auch vom Berufungsgericht berücksichtigten - Regel des § 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist.

    Es ist auch nicht klärungsbedürftig, daß der Dienstherr nur klare und eindeutige Äußerungen seines Beamten zur Grundlage seiner Entscheidung machen und ihn nicht an Äußerungen festhalten darf, die auf einem von ihm selbst veranlagten oder verstärkten Irrtum beruhen (Urteil vom 26. Mai 1971 - - BVerwG VI C 57.68 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 12, 87 [91]; 16, 198 [203]; Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13] mit weiteren Nachweisen) kann nicht zweifelhaft sein, daß bei der Auslegung von Willenserklärungen gemäß der im öffentlichen Recht geltenden - und auch vom Berufungsgericht berücksichtigten - Regel des § 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist.
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76
    Ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zwingend oder zutreffend ist oder nicht, ist - entgegen der Auffassung der Beschwerde - für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung (Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76
    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann jedoch einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG VI B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40] und vom 26. Juli 1973 - BVerwG VI B 22.73 -), zumal das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren an die tatsächliche Feststellung der Umstände durch das Berufungsgericht gebunden wäre (§ 137 Abs. 2 VwGO) und ihre Würdigung grundsätzlich einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen ist.
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76
    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann jedoch einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG VI B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40] und vom 26. Juli 1973 - BVerwG VI B 22.73 -), zumal das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren an die tatsächliche Feststellung der Umstände durch das Berufungsgericht gebunden wäre (§ 137 Abs. 2 VwGO) und ihre Würdigung grundsätzlich einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen ist.
  • BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69

    Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76
    Denn durch die Bezugnahme auf frühere Schriftsätze kann eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach Maßgabe des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG VI CB 40.69 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 242 - S. 1008 -] und vom 10. Mai 1976 - BVerwG VI B 25.76 -).
  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 12, 87 [91]; 16, 198 [203]; Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13] mit weiteren Nachweisen) kann nicht zweifelhaft sein, daß bei der Auslegung von Willenserklärungen gemäß der im öffentlichen Recht geltenden - und auch vom Berufungsgericht berücksichtigten - Regel des § 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist.
  • BVerwG, 13.12.1973 - II C 18.73

    Rückforderung von Ausbildungskosten eins Anwärters für den gehobenen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76
    Das Berufungsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem von der Beschwerde in diesem Zusammenhang angeführten Urteil des II. Senats vom 13. Dezember 1973 - BVerwG II C 18.73 - (Buchholz 237.1 Art. 41 BayBG Nr. 1 = DÖD 1974, S. 134), nach dem die inhaltliche Mißverständlichkeit eines Verwaltungsaktes grundsätzlich zu Lasten der Verwaltung geht, sogar ausdrücklich angeschlossen.
  • BVerwG, 10.05.1976 - 6 B 25.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76
    Denn durch die Bezugnahme auf frühere Schriftsätze kann eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach Maßgabe des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG VI CB 40.69 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 242 - S. 1008 -] und vom 10. Mai 1976 - BVerwG VI B 25.76 -).
  • BVerwG, 26.07.1973 - VI B 22.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.09.1980 - 6 B 44.80

    Voraussetzungen für die Weitergewährung des Unfallausgleichs

    Die Frage, ob "allein der Zeitablauf nach der Inaktivierung einer Tuberkulose" eine wesentliche Änderung der für die Feststellung des Unfallausgleichs maßgebenden Verhältnisse darstellt, ist im übrigen nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen, die der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung entbehren (vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 Nr. 40], vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 - und vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 -).
  • BVerwG, 09.06.1977 - 1 B 70.77

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung eines mit deutschem Ehegatten

    Ob diese Würdigung zutreffend ist oder nicht, ist jedoch für die Frage einer die Zulassung der Revision rechtfertigenden Abweichung ohne Bedeutung (Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128]; vom 17. Februar 1977 - BVerwG VI B 49.76 -).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 6 B 92.78

    Verpflichtungsklage auf Gewährung von Versorgungsbezügen -

    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40], vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 - und vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 -).
  • BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40], vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 - und vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 -), zumal das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren an die tatsächliche Feststellung der Umstände durch das Berufungsgericht gebunden wäre (§ 137 Abs. 2 VwGO) und ihre Würdigung grundsätzlich einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen ist.
  • BVerwG, 26.03.1982 - 2 B 45.81

    Fortgeltung des beamtlichen Einverständnisses in monatliche Beitragsabzüge an die

    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann jedoch einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. Beschlüsse vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40], vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 - und vom 3. Juni 1981 - BVerwG 2 CB 56.80 -).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 6 B 41.79
    Im übrigen ist es in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß für die Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (vgl. u.a. BVerwGE 29, 310 [312]; 41, 305 [306], Beschluß von 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 -).
  • BVerwG, 24.06.1986 - 6 B 13.86

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß die Frage, ob eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vorliegt oder nicht und wie eine bestimmte Willenserklärung auszulegen ist, nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 - und vom 12. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 36.80 In Wirklichkeit handelt es sich bei der Beschwerde des Beklagten um einen Angriff gegen die rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts durch das Berufungsgericht, der eine auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu begründen vermag.
  • BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80

    Anforderungen an die Divergenzrüge - Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40], vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 - und vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 -).
  • BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 163.82

    Rechtsmittel

    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann jedoch einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40], vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 - und vom 26. März 1982 - BVerwG 2 B 45.81 -).
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